AGB

Anmeldung zur Ausbildung zum*zur Huforthopäde*in nach Biernat.

 

Hiermit melde Sie sich verbindlich zur Ausbildung zum Huforthopäden / zur Huforthopädin nach Jochen Biernat an. Die Sicherungsgebühr als Anzahlung auf das erste Kursmodul in Höhe von 150,- € werde ich innerhalb 14 Tage nach Rückerhalt der Zahlungsaufforderung überweisen und bestätige somit die Anerkennung der AGBs und Ausbildungsvertrags.

Eine Rechnung wird hierfür per E-Mail zugesendet.

Bei Nichtantritt der Ausbildung trotz verbindlicher Anmeldung wird die Sicherungsgebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Bei Nichteingang der Sicherungsgebühr nach dem Zahlungsziel von 14 Tagen, kann die Huforthopädie Schule den Ausbildungsplatz anderweitig vergeben.

 

Ausbildungsvertrag

 

Zwischen dem Ausbildenden:

Die Huforthopädie Schule, Inh. Jürgen von Grumbkow-Pfleiderer

 

und dem/der Auszubildenden,

 

wird der nachstehende Vertrag zur Ausbildung

zum Huforthopäden / zur Huforthopädin nach Jochen Biernat geschlossen.

 

  • 1 Ziel und Ablauf der Ausbildung zum Huforthopäden / zur Huforthopädin nach Jochen Biernat

 

Ausbildungsziel ist neben der Vermittlung der anatomischen Kenntnisse über Pferdehufe und der technisch-handwerklichen Fertigkeiten für die huforthopädischen Behandlungen, den Auszubildenden zu befähigen, die individuellen und variablen Hufsituationen und Veränderungen an den Hufen und Gliedmaßen zu erkennen, und sie einer Verbesserung oder Rehabilitation so nahe wie möglich bringen zu können.

 

Die praktische Tätigkeit der Huforthopäden erstreckt sich ausschließlich auf die Behandlung von Barhufen.

 

Nach Bestehen der Abschlussprüfung die vom DIFHO®-Prüferteam (Deutsches Institut für Huforthopädie) durchgeführt wird, erfordert das Führen der Berufsbezeichnung und die Ausübung des Berufes als

DIfHO® – Huforthopäde/-in nach Jochen Biernat“ bzw.

 „Huforthopäde/-in nach Jochen Biernat“

die vertragliche Verpflichtung seitens der Huforthopädin/ des Huforthopäden zum regelmäßigen Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen der Huforthopädie Schule zur Qualitätssicherung bei der Hufbearbeitung.

Nach Bestehen der Abschlussprüfung wird dem Teilnehmer i. d. R der entsprechende Vertrag von der Huforthopädie Schule angeboten. Das Angebot unterbleibt dann, wenn eine Eignung z.B. bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht unseres Erachtens nicht gewährleistet ist.

Die Unterbreitung des Vertragsangebotes liegt im Ermessen der Huforthopädie Schule.

 

Mit der Ausbildung zum Huforthopäden/ zur Huforthopädin nach Jochen Biernat wird keine Lehrberechtigung erworben. Die Befähigung zum Lehren und Weitergeben huforthopädischen Wissens und Könnens im Rahmen von Hufkursen, Vorträgen usw. kann im Anschluss an den erfolgreichen Ausbildungsabschluss erworben werden.

Die Autorisierung erfolgt bei Eignung durch die Huforthopädie Schule

 

Die unerlaubte Weitergabe huforthopädischer Lehrinhalte, sowie unerlaubtes Verwenden der eingetragenen Marken von Jochen Biernat, sowie vom DIFHO® nicht genehmigter Bezug auf seinen Namen oder seine Person zum Zweck einer Berufsausübung oder des Handels sind nicht gestattet, und werden bei Zuwiderhandlungen urheber- und markenrechtlich verfolgt.

 

Hinsichtlich der Ausbildungsinhalte, Referenten und Ausbildungsort wird ergänzend auf die beiliegende Beschreibung des Ausbildungsganges

„Huforthopädie nach Jochen Biernat“ verwiesen.

Die Ausbildung wird von der Huforthopädie Schule autorisierten Referenten durchgeführt. Für die Auszubildenden besteht kein Anspruch an die Referenten oder den Ausbildungs- und Prüfungsort.

 

  • 2 Ausbildungsdauer, Ausbildungs- und Prüfungsgebühren

 

Die Ausbildung umfasst die Teilnahme an 18 Kursmodulen. Ein Kursmodul dauert 2 Tage und findet immer an einem Wochenende (Sa/So) statt.

(voraussichtliche Zeiten: samstags: 10 – 17 Uhr, sonntags 9 -16 Uhr)

 

Die Gesamtkosten betragen bei regulärem Ausbildungsverlauf: 6000,– EUR.

Die Ausbildungsgebühr beträgt insgesamt 5400,– EUR.

Für die Teilnahme an der Zwischen- und Abschlussprüfung sind insgesamt 600,– EUR zu entrichten.  Lehrmaterial wird kostenfrei abgegeben.

Die Kosten für Verbrauchsmaterial, Werkzeuge etc. hat die/der Auszubildende selbst zu tragen.

Die Ausbildungs- und Prüfungsgebühren sind in Raten von 300,- EUR jeweils 5 Tage vor dem regulären Ausbildung-/Prüfungstermin der eigenen Ausbildungsstaffel zu entrichten. Hierfür erfolgt vorher eine Rechnungsstellung seitens der Huforthopädie Schule. Für die Zahlungen bitte immer die Rechnungsnummer angeben.

 

Wird ein Modul ausnahmsweise, egal aus welchem Grund nicht besucht, muss das Modul zum regulär geplanten Termin trotzdem bezahlt werden. Ein Ersatztermin muss vom Auszubildenden zeitnah beim Ausbildungsleiter vereinbart werden.

Bei Verzug der Ausbildungsgebühren kann der Schüler so lange von der Ausbildung und den Prüfungen ausgeschlossen werden, bis sämtliche Gebühren entrichtet wurden.

Etwaige daraus resultierende besondere Folgekosten trägt der Teilnehmer.

 

Können Kurse aufgrund nicht voraussehbaren Gründen nicht stattfinden (z.B. bei einer Pandemie), muss der/die Auszubildene Terminliche Verzögerungen in Kauf nehmen.  Auch wenn sich dadurch die Ausbildungszeit verlängert.

 

  • 3 Prüfungen durch das DIfHO®-Prüferteam

 

Der erste Ausbildungsabschnitt endet nach 10 Kursmodulen mit einer Zwischenprüfung vor dem Prüfungsrat / den autorisierten DIfHO®-Prüfern.

Das Bestehen der Prüfung ist die Voraussetzung für die Fortsetzung der Ausbildung, und den Eintritt der/ des Auszubildenden in das Anerkennungsjahr.

 

Das DIfHO® gestattet den Auszubildenden nach bestandener Zwischenprüfung bis zur Abschlussprüfung, die Bezeichnung

„DIfHO®-Huforthopädin/ Huforthopäde vor Anerkennung“ (HO z.A.)

zur Legitimation bei den Kunden zu verwenden.

 

Die Zulassung zur Zwischenprüfung durch das DIfHO® erfolgt, wenn

  • der/ die Auszubildende nachweislich 10 Wochenendseminare besucht hat,
  • die Ausbildungsgebühren hierfür entrichtet hat
  • die Prüfungsgebühren termingerecht eingegangen sind.

 

Die Zwischenprüfung oder Teile davon können i. d. Regel einmalig wiederholt werden.

 

Die Ausbildung endet nach weiteren 8 Kursmodulen mit der Abschlussprüfung vor dem Prüfungsrat / den autorisierten DIfHO®-Prüfern.

 

Die Zulassung zur Abschlussprüfung durch das DIfHO® erfolgt, wenn der/ die Auszubildende:

 

–    die Zwischenprüfung bestanden hat,

–    nachweislich insgesamt 18 Wochenendseminare besucht hat,

–    die Ausbildung/Prüfungsgebühren hierfür entrichtet hat

–   das Berichtsheft mit 3 Falldokumentationen über Hufrehabilitationen den

Anforderungen der Anleitung zur Erstellung des Berichtsheftes formell entspricht,

–    das Beherrschen huforthopädischer Behandlungsmethoden zeigt und

termingerecht 4 Wochen vor dem Prüfungstermin bei der angegebenen Stelle

eingegangen ist.

 

Die Abschlussprüfung oder Teile davon können i. d. Regel einmalig wiederholt werden.

Ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung der eigenen Ausbildungsstaffel aufgrund Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen seitens des Teilnehmers nicht möglich, so ist die Prüfungsteilnahme nach Absprache mit dem Ausbilder, oder spätestens an der nächsten stattfindenden Prüfung möglich.

Die Teilnahme an der Abschlussprüfung muss innerhalb von 3 Jahren nach Ausbildungsbeginn erfolgt sein. Spätere Anmeldungen sind nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich. Die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „DIfHO® Huforthopäde / Huforthopädin vor der Anerkennung“ entfällt 1 Jahr nach der Zwischenprüfung.

 

Sollten vom/von der Auszubildenden auf Grund von Krankheiten, Schwangerschaften oder familiären Umständen Termine nicht wahrgenommen werden können, so besteht nach Absprache mit den zuständigen Leitern der Ausbildungsstandorte die Möglichkeit, die versäumten Termine in einer anderen Ausbildungsstaffel nachzuholen.

 

  • 4 Vorzeitige Auflösung des Vertrages

 

Die Kündigungsfrist für die vorzeitige Auflösung des Vertrages beträgt 2 Monate, gilt für beide Vertragspartner und ist in schriftlicher Form einzureichen.

Die in diesen 2 Monaten enthaltenden Module müssen voll bezahlt werden,

da in diesem Zeitraum Verbindlichkeiten bestehen. Die Kündigungsfrist bleibt auch bestehen, wenn die Ausbildung aufgrund unvorhersehbarer äußerer Ereignisse pausieren muss, auf die der Ausbildungsgeber keinen Einfluss hat, z.B. Pandemien.

 

  • 5 Adressenaustausch

 

Die/ Der Auszubildende erklärt sich damit einverstanden, dass ihre/ seine Adresse und Telefonnummer und E-Mailadresse an andere Mitteilnehmer weitergegeben werden kann, um die Bildung von Fahrgemeinschaften zu ermöglichen. Er erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass seine zur Verfügung gestellten persönlichen Daten für die schriftliche und/oder digitale Kommunikation zwischen dem DIfHO® und dem Ausbildungsteilnehmer genutzt werden können. Gegebenenfalls ist dieses ausdrücklich zu verneinen.

 

  • 6 Rücktritt vom Vertrag

Die Huforthopädie Schule behält sich das Recht vor, bis 4 Wochen vor Beginn der Ausbildung vom Vertrag zurückzutreten, oder den Vertrag z.B. wegen mangelnder Teilnehmeranzahl oder unrichtiger Angaben im Ausbildungsvertrag zu stornieren.

 

  • 7 Haftung der Huforthopädie Schule

Die Huforthopädie Schule haftet für Schäden, die durch das Verschulden der Huforthopädie Schule oder durch das Verschulden eines seiner Mitarbeiter dem/ der Auszubildenden entstehen sollten nur, wenn ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorgeworfen werden kann, diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet zu haben. Diese Haftungsbeschränkung bezieht sich nicht auf den Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Institutes oder seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Der Auszubildende übt seine Tätigkeit als Huforthopäde außerhalb der Ausbildungsmodule in alleiniger Verantwortung gegenüber dem Pferdebesitzer aus.

 

  • 8 Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien nur möglich, wenn der jeweils andere Vertragspartner der Abtretung vorher schriftlich zugestimmt hat. Die Huforthopädie Schule ist jedoch berechtigt, auch ohne Zustimmung des/ der Auszubildenden Zahlungsansprüche wegen offener, fälliger Ausbildungsgebühren zum Zwecke des Forderungseinzuges an ein Inkassounternehmen abzutreten.

 

 

 

 

  • 9 Nebenabreden/ Schriftform/ Salvatorische Klausel

Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im Übrigen aufrechterhalten. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll in diesem Fall eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

  • 10 Urheberrecht

Die Ausbildungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Genehmigung

weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

 

  • 11 Endgültiges Zusammenkommen des Ausbildungsvertrags

Dieser Vertrag zwischen der Huforthopädie Schule und Bewerber wird gültig, sobald die Sicherungsgebühr nach Rechnungstellung vom Bewerber auf dem Konto der Huforthopädie Schule eingeht.

GGf. fordert die Huforthopädie Schule weitere Unterlagen an oder bittet zu einem Vorstellungsgespräch, bevor eine Rechnung verschickt wird, die den Vertrag schließt.

 

 

Postanschrift / Ansprechpartner:

Die Huforthopädie Schule

Jürgen von Grumbkow-Pfleiderer

Böhringsweiler 7

71577 Großerlach

Mobil: 0174/7668690     info@difho.de

Oh Schreck ein Fleck

Oh Schreck, oh Schreck ein Fleck….

 

Aber woher kommt das und was muss man tun.

Einblutungen im Hufhorn, sichtbar vor allem an hellen Hufen, von dunkelroter bis gelblicher Farbe sind keine „blauen Flecken“.

Diese Verfärbungen entstehen nicht weil das Pferd sich irgendwo angeschlagen hat oder draufgetreten ist.

Diese Einblutungen bedeuten aber trotzdem immer das im Huf, was im Argen ist. Aber nicht, weil das Pferd sich verletzt hat, sondern weil die Hufform so für das Pferd nicht optimal ist.

Denn hier blutet die Lederhaut.

Sind die Einblutungen im Wandhorn sichtbar war die Kronlederhaut verletzt. Sieht man Einblutungen an der Sohle stand die Sohlenlederhaut unter Stress. Auch am Strahl kann man solche Verfärbungen vorfinden denn auch die Strahllederhaut kann unter drückenden Eckstreben oder ziehenden Strahlhornüberhängen/-ablösungen verletzt werden.

Wenn die Lederhaut verletzt ist, gibt sie je nach Größe der Verletzung Blutplasma, zu sehen in bernsteinfarbenen Flecken, bis hin zu Hämoglobin, zu sehen in roten bis bläulichen Flecken, ins nachproduzierte Horn ab.

Diese Einblutungen wachsen dann mit dem neu produzierten Horn raus.

Wenn wir also diese Flecken sehen, ist die eigentliche Verletzung schon längst passiert.

Aber was verletzt da die Lederhäute und warum?

Hebelnde Wände, anstauende Wände, drückende Eckstreben, nicht oder falsch bearbeiteter Strahl also allgemein unphysiologische Hufzustände können die Lederhäute quetschen und damit verletzen.

Einblutungen sind somit ein ernstzunehmendes Warnsignal!

Die Hufe sind nicht optimal für das Pferd ausgerichtet. Hebel, Drücke und Wülste müssen durch kluge, regelmäßige Hufbearbeitung ausgeschaltet werden.

Oh Schreck ein Fleck!

Ein Signal des Hufes – hier stimmt was nicht!

Nehmen Sie dieses Signal ernst!

 

 

Hufgeschwür… Was tun? Was nun?

Hufgeschwür… Was tun? Was nun?
So manch Pferdfreund kennt das schon. Gerade eben ist das Pferd noch über die Koppel getobt oder man ist geritten und plötzlich steht es nur noch auf drei Beinen oder geht stark lahm.
Oft ist hier dann die Diagnose – Hufgeschwür.
Aber was ist eigentlich ein Hufgeschwür.
Dies ist eine Flüssigkeitsansammlung im Huf.
Da im Huf aber eigentlich kein Platz ist löst diese Ansammlung von Exsudat im Huf starke Schmerzen aus.
Ähnlich wie bei uns Menschen ein Splitter unter dem Fingernagel.
Warum ein Hufgeschwür entsteht, weiß man bisher noch nicht genau. Die Ursachen sind hier einfach zu vielseitig, denn auch Pferde mit optimierter Hufform kann es treffen.
Auch wenn Equiden mit unphysiologischen Hufen sicherlich öfter betroffen sind Aufgrund z.B. drückender Eckstreben, Fäulnis-Kanälen usw. .
Sicher ist nur das manche Equiden, denn auch Esel und Mulis können betroffen sein, anfälliger dafür sind als andere.
Ein Equide der unter einem Hufgeschwür leidet will meist nur die Hufspitze belasten und steht oft nur noch auf drei Beinen.
Was tun?
Natürlich den Tierarzt/Tierärztin Ihres Vertrauens rufen und am besten Ihre/n Hufbearbeiter/-in benachrichtigen.
Das Pferd in eine weich gepolsterte Box stellen oder wenn möglich einen gepolsterten Verband anlegen, bis die professionelle Hilfe da ist.
Wenn das Hufgeschwür mit Hilfe der Hufabtastzange lokalisiert werden konnte, muss dieses trichterförmig ausgeschnitten werden.
Warum trichterförmig?
Damit keine Überhänge bleiben oder entstehen können und somit sich erneut ein Hufgeschwür durch nachfließendes Exsudat bilden kann.
Auch können scharfkantige Überhänge schmerzhaft auf die Lederhaut drücken und diese stark reizen. Nach dem Eröffnen kann die Flüssigkeit abfließen, meist läuft danach das Pferd schon wieder fast lahm frei.
Liegt nun ein Teil der Lederhaut frei wird ein trockener Verband angelegt. Die Trockenheit ist ganz wichtig, denn nur so kann die Lederhaut sich beruhigen,
abtrocknen und neues Horn kann gebildet werden.
Hier wird, gut gemeint, gern der Fehler gemacht die offene Lederhaut desinfizieren zu wollen.
Dies kann aber fatalen Folgen haben.
Nässe, Feuchtigkeit lässt die Lederhaut aufquellen ein Lederhautvorfall ist die Konsequenz im schlimmsten Fall bis hin zum Hufkrebs.
Also, hier ist ein absolut trockener Verband Pflicht. Eine offene Lederhaut ist keine offene Wunde und Bedarf keiner Desinfektion bzw. verträgt diese einfach nicht.
Konnte das Hufgeschwür nicht lokalisiert werden und muss dieses noch „reifen“ wird ein Angussverband angebracht.
Diesen sollten man mehrmals täglich mit warmem Wasser angießen.
Durch die Feuchtigkeit weicht das Horn auf und das Exsudat findet leichter einen Weg aus dem Huf. Meist bricht das Geschwür zum Kronrand aus.
Mit Glück ist dann die Sache vorbei.
Die Ausbruchstelle am Huf sollte offen bleiben damit alle Flüssigkeit ungehindert rauslaufen kann.
Nach spätestens 1 Woche sollte keine Flüssigkeit mehr austreten.
Wenn dennoch weiter Flüssigkeit austritt und das Pferd lahmt, muss erneut der/die Tierarzt/Tierärztin und Hufbearbeiter/in kontrollieren, ob nicht auch an der Hufsohle ein Kanal ist,
der zusätzlich trichterförmig ausgeschnitten werden muss, damit alles Exsudat seinen Weg aus dem Huf findet.
Im schlimmsten Fall muss soviel Hufwand entfernt werden bis der Ursprung der austretenden Flüssigkeit also das eigentliche Hufgeschwür gefunden und ausreichend geöffnet werden konnte.
Damit ein Hufgeschwür gut abheilen kann sollte so früh wie möglich Luft bzw. Sauerstoff an die betroffene Stelle gelangen.
Also den trockenen Verband nur so lange am Huf belassen wie unbedingt nötig.
Danach auf gute Stallhygiene und sauberen trockenen Auslauf achten.
Fatale Folgen hat alles, was den Blick auf ein Hufgeschwür nicht ermöglicht.
Deckeleisen, Gipse, nicht wechselbare Hufverbände verwehren den Blick auf das Geschehen.
Fusobakterien treiben ungehindert unter Verschluss ihr Unwesen, nicht geschnitten Überhänge lassen das Exsudat nicht abfließen uvm..
Ein Hufabszess mit irreversiblen Folgen droht oder langwieriger, schmerzhafter Hufkrebs kann entstehen.
Ein Hufgeschwür ist kein Hufabszess ein Abszess geht immer mit Eiter einher und Eiter im Huf heisst immer das auch der Knochen betroffen ist,
denn der Eiter lebt vom Knochen. Aber das ist eine andere, weitere Geschichte… .

Tanja Fröhner

DIfHO® Ausbilderin Praxis

Schon von Kindesbeinen an, verband mich eine tiefe Faszination und Liebe zu den Pferden. Obwohl ich nie ein eigenes bekommen konnte, verbrachte ich soviel Zeit wie möglich mit ihnen und kam schließlich durch meine heißgeliebte Reitbeteiligung auf einer kleinen Isländerstute zum DifHO. Sie wurde nach Biernat bearbeitet und allein durch die Gespräche mit der damaligen HO war mein Interesse an dieser Methode geweckt und ich war hellauf begeistert. Ein Beruf, in dem ich meine Liebe zu den Tieren und mein handwerkliches Geschick mit medizinischem Wissen verbinden konnte, kam mir fast zu gut vor um wahr zu sein.
Ich fuhr einige Male mit der Kollegin mit und kam aus der Faszination über dieses so logisch funktionierende Konzept der Huforthopädie nicht mehr heraus.
Da ich gerade ohnehin in einer beruflichen Neuorientierung steckte begann, ich die Ausbildung mit der nächstmöglichen Staffel und absolvierte sie im Jahr 2012.
Seitdem arbeite ich in diesem wunderschönen Beruf, zur Zeit in Teilzeit und bin froh, nun auch noch mein Wissen an die nachfolgenden Huforthopäden weitergeben zu dürfen.

Miriam Wittum

DIfHO® Ausbilderin Praxis

Durch ihr eigenes Pferd, welches schwer an Hufkrebs erkrankt war, kam Miriam zur Huforthopädie. Zusammen mit Huforthopäde Johannes Wittum nahm Sie den Kampf gegen diese tückische Hufkrankheit auf. Und die Zwei schafften das, von allen anderen Therapeuten*innen und Tierärzten*innen aufgegebene, Pferd zu heilen.

Mit der gemeinsamen Zeit und dem gemeinsamen Hoffen und Bangen kam auch die Liebe.

Miriam und Johannes heirateten und führen nun gemeinsam den Stall „Concentus Equorum“ in Simmersfeld/Fünfbronn welcher auch ein sehr geschätzter und beliebter Ausbildungshof der Huforthopädieschule und des DIfHO ist und auch eine sehr erfolgreiche Hufrehastation.

Um gemeinsam mit Ihrem Mann möglichst vielen Pferden wieder zu gesunde Hufe zu verhelfen absolvierte Miriam die Ausbildung zur Huforthopädin welche Sie 2018 erfolgreich abschloss. Seit 2021 unterstützt Miriam das Ausbilderteam in der Praxis.

Einfach Huforthopädie

“Natürlich” kann man ein Pferd mit schiefen Gliedmaßen laufen lassen, wie lange das “gut geht ” sei “dahingestellt”.

Zum Anfang der Geschichte… mit Eisen funktionierte irgendwie nicht, die “klassische” Barhufbearbeitung irgendwie auch nicht.

So kam die Besitzerin zur Wildpferdehuf-Theorie und fand diese logisch nachvollziehbar.

Was im Einzelfall funktionieren kann, muss jedoch unbedingt berücksichtigen, dass unsere Pferde keine Wildpferde mehr sind. Weder in der Haltung, Nutzung noch in der Genetik.

Zunächst ging es dem Pferd oder der Besitzerin auch gut mit der Methodik.

Zunehmend musste auf Hufschuhe zurück gegriffen werden, bis das Pferd eines Tages ohne Hufschuhe nicht mehr laufen konnte und immer öfter Lahmheiten, insbesondere vorne Rechts, zeigte.

Mir wurde das Pferd vorgestellt, eigentlich bin ich ja ausgebucht, konnte hier aber einfach nicht ablehnen.

Vorher: Eine Knochensäule nach außen verdreht, weil der Huf in einer für das Pferd nicht optimalen Idealität bearbeitet ist und somit unter dem Schwerpunkt rausgedreht wird, um Schmerz zu verhindern. Zu diesem Zeitpunkt ist das Pferd bereits lahm und insbesondere Wendungen sind ein großes Problem für das Tier.

Wir haben etwa 4 Monate gebraucht um es komplett Lahmfrei zu bekommen und circa 6 Monate um komplett von Hufschuhen weg zu kommen.

Nachher: etwa 5 Monate später. Die Knochensäule richtet sich wieder unter dem Schwerpunkt aus. Das Pferd ist lahmfrei… Natürlich befindet sich der Huf zu diesem Zeitpunkt noch in Rehabilitation. Bis heute ist das Pferd lahmfrei geblieben.

Heute darf der nette ältere Wallach wieder bewegt werden, geritten oder wozu die beiden auch immer Lust haben.

Eine Röntgenaufnahme bestätigte zusätzlich eine gesunde Knochensäule, ich freue mich sehr für Pferd und Besitzerin.

Seid gut zwei Jahren in meiner Betreuung und gerne noch so lange die Beiden möchten.

Huforthopädin Petra Thissen

Hufrollenbefund, Strahlbeinzyste

Der Hufrollenbefund zählt sicher zu den bekanntesten und auch häufigsten krankhaften Befunden im Hufbereich. Der Hufrollenkomplex besteht aus der Sehnengleitfläche des Strahlbeins, dem Anteil der tiefen Beugesehne und einem Hufrollenschleimbeutel. Zusammen mit der proximalen Gelenkfläche des Hufbeins und das distale Ende des Kronbeins ist das Strahlbein Teil des Hufgelenks.

Beim Beugen der Gliedmaße dient das Strahlbein als „Umlenkrolle“ für die tiefe Beugesehne, deren distales Ende Fächerförmig unter dem Hufbein ansetzt und proximal des Karpalgelenks in den tiefen Zehenbeugermuskel übergeht.

Das Strahlbein ist hierbei sehr großen Kräften ausgesetzt. Fehlstellungen fördern den Verschleiß erheblich. Wie kompensationsfähig Pferde doch sind, konnten wir bei einem Seziertermin feststellen.

Nach Entfernen der Hufsohle, des Strahls und dessen Polster, wollten wir den Zustand der tiefen Beugesehne betrachten. Dabei entdeckten wir eine Strahlbeinzyste mit komplett durchgebrochener Knochenschale.

Das erstaunliche dabei war, dass die Tiefe Beugesehne, die ja normalerweise über die Sehnengleitfläche gleitet, untrennbar in dem Knochendefekt bzw. Zyste verwachsen war.

Auch schön zu sehen die rote und teilweise schwarzfarbene Sohlenlederhaut. Dabei wurde bei diesem Huf mit den schwarzen Bereichen schwarz pigmentiertes Sohlenhorn produziert und bei den roten Bereichen helles Hufhorn.

Um das Ausmaß des Knochendeffekts besser sichtbar zu machen, wurde das Strahlbein ausgekocht, damit sich alle Weichteilreste lösten.

Röntgenologisch diagnostiziert, beim noch lebenden Pferd, wäre solch eine Veränderung als hochdramatisch eingestuft worden.

Vielleicht hat sich die Natur durch das Verwachsen geholfen und so das Pferd vor erheblichen Schmerzen bewahrt?

Hier kann man nur mutmaßen. Die Beweglichkeit des Hufgelenks war dadurch jedoch eingeschränkt, was keinen Physiologischen Bewegungsablauf mehr zugelassen hat.

o. Ausbildungsstandort Bispingen/Hamburg

Der Ausbildungstandort im Norden liegt in Bispingen – Nähe Hamburg. Ein schöner Flecken Erde inmitten der Lüneburger Heide, direkt angrenzend am Naturschutzgebiet Wilsede. Auf dem schön gelegenen und gepflegten Reiter- und Ferienhof von Marianne Cohrs stehen den angehenden Huforthopäden/Innen für die Praxis einige hufige Kandidaten zur Verfügung. Auch die Theorie ist auf dem Hof zu finden. 

Nach Absprache ist eine Verpflegung auf dem Hof möglich. Soll es rustikaler werden, kann auch die Grillecke auf dem Hof genutzt werden und gemeinschaftlich gegrillt werden. Ein weiterer Pluspunkt darf nicht unerwähnt bleiben: es besteht die mögliche Unterbringung eigener Pferde und/oder die eigene Übernachtung, um ein verlängertes Wochenende für einen Ausritt o.ä. in die Lüneburger Heide zu nutzen. Der Reiter- und Ferienhof von Marianne Cohrs bietet einiges. Für uns heißt das ganz klar:  “Erst die Arbeit, dann das Vergnügen”. Wo kann man beides besser vereinen, als in der Lüneburger Heide. Ausreichend Parkmöglichkeiten am Hof sind vorhanden.

Ferienhof Cohrs
Volkwardingen 4
29646 Bispingen
hof-cohrs.de

Theorie:
Hotel Deutsches Haus
Hauptstr. 26
29683 Bad Fallingbostel

Herzlich Willkommen auf unserer Homepage

Am 01.08.2019 wurde das von Jochen Biernat gegründete Deutsche Institut für Huforthopädie DIFHO® offiziell an mich als Nachfolger übergeben. Bei dieser Gelegenheit geben wir uns treffend den übergeordneten Namen „Die Huforthopädie Schule.“ Seien Sie unbesorgt, das stete Bemühen des kompetenten Teams und mir, um die bestmögliche Ausbildung von Huforthopäden und Aus- und Weiterbildung von fertigen Huforthopäden ist ungebremst und wird kontinuierlich verbessert. Die von Jochen Biernat entwickelte kluge Art, möglichst schonend Hufe zu korrigieren, die für jedes Pferd seinen individuell bestmöglichen Huf parat hält, soll Entwicklernah an den Pferden vor Ort umgesetzt werden.

Leider ist Jochen Biernat für uns alle viel zu früh verstorben. Voller Respekt sind wir motiviert, sein Lebenswerk fortzuführen.

Wir sind stolz, als einzige Huforthopädieschule seine Idee der Bearbeitung in der Originalfassung lehren zu können und dürfen. Unsere Ausbildungsabsolventen tragen daher den geschützten Titel “Huforthopäde/in nach Biernat.”

Wir würden uns sehr freuen, wenn unsere Homepage Sie zu einem Huforthopäden in unserem Verzeichnis führt, oder sie selbst Lust bekommen den spannenden Beruf der/s Huforthopäden/in zu erlernen. Gerne stehen wir Ihnen dabei in Rat und Tat unter info@difho zu Verfügung.

Herzliche Grüße

Jürgen von Grumbkow-Pfleiderer und Team