Anmeldung zur Ausbildung zum*zur Huforthopäde*in nach Biernat.
Hiermit melde Sie sich verbindlich zur Ausbildung zum Huforthopäden / zur Huforthopädin nach Jochen Biernat an. Die Sicherungsgebühr als Anzahlung auf das erste Kursmodul in Höhe von 150,- € werde ich innerhalb 14 Tage nach Rückerhalt der Zahlungsaufforderung überweisen und bestätige somit die Anerkennung der AGBs und Ausbildungsvertrags.
Eine Rechnung wird hierfür per E-Mail zugesendet.
Bei Nichtantritt der Ausbildung trotz verbindlicher Anmeldung wird die Sicherungsgebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Bei Nichteingang der Sicherungsgebühr nach dem Zahlungsziel von 14 Tagen, kann die Huforthopädie Schule den Ausbildungsplatz anderweitig vergeben.
Ausbildungsvertrag
Zwischen dem Ausbildenden:
Die Huforthopädie Schule, Inh. Jürgen von Grumbkow-Pfleiderer
und dem/der Auszubildenden,
wird der nachstehende Vertrag zur Ausbildung
zum Huforthopäden / zur Huforthopädin nach Jochen Biernat geschlossen.
- 1 Ziel und Ablauf der Ausbildung zum Huforthopäden / zur Huforthopädin nach Jochen Biernat
Ausbildungsziel ist neben der Vermittlung der anatomischen Kenntnisse über Pferdehufe und der technisch-handwerklichen Fertigkeiten für die huforthopädischen Behandlungen, den Auszubildenden zu befähigen, die individuellen und variablen Hufsituationen und Veränderungen an den Hufen und Gliedmaßen zu erkennen, und sie einer Verbesserung oder Rehabilitation so nahe wie möglich bringen zu können.
Die praktische Tätigkeit der Huforthopäden erstreckt sich ausschließlich auf die Behandlung von Barhufen.
Nach Bestehen der Abschlussprüfung die vom DIFHO®-Prüferteam (Deutsches Institut für Huforthopädie) durchgeführt wird, erfordert das Führen der Berufsbezeichnung und die Ausübung des Berufes als
„ DIfHO® – Huforthopäde/-in nach Jochen Biernat“ bzw.
„Huforthopäde/-in nach Jochen Biernat“
die vertragliche Verpflichtung seitens der Huforthopädin/ des Huforthopäden zum regelmäßigen Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen der Huforthopädie Schule zur Qualitätssicherung bei der Hufbearbeitung.
Nach Bestehen der Abschlussprüfung wird dem Teilnehmer i. d. R der entsprechende Vertrag von der Huforthopädie Schule angeboten. Das Angebot unterbleibt dann, wenn eine Eignung z.B. bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht unseres Erachtens nicht gewährleistet ist.
Die Unterbreitung des Vertragsangebotes liegt im Ermessen der Huforthopädie Schule.
Mit der Ausbildung zum Huforthopäden/ zur Huforthopädin nach Jochen Biernat wird keine Lehrberechtigung erworben. Die Befähigung zum Lehren und Weitergeben huforthopädischen Wissens und Könnens im Rahmen von Hufkursen, Vorträgen usw. kann im Anschluss an den erfolgreichen Ausbildungsabschluss erworben werden.
Die Autorisierung erfolgt bei Eignung durch die Huforthopädie Schule
Die unerlaubte Weitergabe huforthopädischer Lehrinhalte, sowie unerlaubtes Verwenden der eingetragenen Marken von Jochen Biernat, sowie vom DIFHO® nicht genehmigter Bezug auf seinen Namen oder seine Person zum Zweck einer Berufsausübung oder des Handels sind nicht gestattet, und werden bei Zuwiderhandlungen urheber- und markenrechtlich verfolgt.
Hinsichtlich der Ausbildungsinhalte, Referenten und Ausbildungsort wird ergänzend auf die beiliegende Beschreibung des Ausbildungsganges
„Huforthopädie nach Jochen Biernat“ verwiesen.
Die Ausbildung wird von der Huforthopädie Schule autorisierten Referenten durchgeführt. Für die Auszubildenden besteht kein Anspruch an die Referenten oder den Ausbildungs- und Prüfungsort.
- 2 Ausbildungsdauer, Ausbildungs- und Prüfungsgebühren
Die Ausbildung umfasst die Teilnahme an 18 Kursmodulen. Ein Kursmodul dauert 2 Tage und findet immer an einem Wochenende (Sa/So) statt.
(voraussichtliche Zeiten: samstags: 10 – 17 Uhr, sonntags 9 -16 Uhr)
Die Gesamtkosten betragen bei regulärem Ausbildungsverlauf: 6000,– EUR.
Die Ausbildungsgebühr beträgt insgesamt 5400,– EUR.
Für die Teilnahme an der Zwischen- und Abschlussprüfung sind insgesamt 600,– EUR zu entrichten. Lehrmaterial wird kostenfrei abgegeben.
Die Kosten für Verbrauchsmaterial, Werkzeuge etc. hat die/der Auszubildende selbst zu tragen.
Die Ausbildungs- und Prüfungsgebühren sind in Raten von 300,- EUR jeweils 5 Tage vor dem regulären Ausbildung-/Prüfungstermin der eigenen Ausbildungsstaffel zu entrichten. Hierfür erfolgt vorher eine Rechnungsstellung seitens der Huforthopädie Schule. Für die Zahlungen bitte immer die Rechnungsnummer angeben.
Wird ein Modul ausnahmsweise, egal aus welchem Grund nicht besucht, muss das Modul zum regulär geplanten Termin trotzdem bezahlt werden. Ein Ersatztermin muss vom Auszubildenden zeitnah beim Ausbildungsleiter vereinbart werden.
Bei Verzug der Ausbildungsgebühren kann der Schüler so lange von der Ausbildung und den Prüfungen ausgeschlossen werden, bis sämtliche Gebühren entrichtet wurden.
Etwaige daraus resultierende besondere Folgekosten trägt der Teilnehmer.
Können Kurse aufgrund nicht voraussehbaren Gründen nicht stattfinden (z.B. bei einer Pandemie), muss der/die Auszubildene Terminliche Verzögerungen in Kauf nehmen. Auch wenn sich dadurch die Ausbildungszeit verlängert.
- 3 Prüfungen durch das DIfHO®-Prüferteam
Der erste Ausbildungsabschnitt endet nach 10 Kursmodulen mit einer Zwischenprüfung vor dem Prüfungsrat / den autorisierten DIfHO®-Prüfern.
Das Bestehen der Prüfung ist die Voraussetzung für die Fortsetzung der Ausbildung, und den Eintritt der/ des Auszubildenden in das Anerkennungsjahr.
Das DIfHO® gestattet den Auszubildenden nach bestandener Zwischenprüfung bis zur Abschlussprüfung, die Bezeichnung
„DIfHO®-Huforthopädin/ Huforthopäde vor Anerkennung“ (HO z.A.)
zur Legitimation bei den Kunden zu verwenden.
Die Zulassung zur Zwischenprüfung durch das DIfHO® erfolgt, wenn
- der/ die Auszubildende nachweislich 10 Wochenendseminare besucht hat,
- die Ausbildungsgebühren hierfür entrichtet hat
- die Prüfungsgebühren termingerecht eingegangen sind.
Die Zwischenprüfung oder Teile davon können i. d. Regel einmalig wiederholt werden.
Die Ausbildung endet nach weiteren 8 Kursmodulen mit der Abschlussprüfung vor dem Prüfungsrat / den autorisierten DIfHO®-Prüfern.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung durch das DIfHO® erfolgt, wenn der/ die Auszubildende:
– die Zwischenprüfung bestanden hat,
– nachweislich insgesamt 18 Wochenendseminare besucht hat,
– die Ausbildung/Prüfungsgebühren hierfür entrichtet hat
– das Berichtsheft mit 3 Falldokumentationen über Hufrehabilitationen den
Anforderungen der Anleitung zur Erstellung des Berichtsheftes formell entspricht,
– das Beherrschen huforthopädischer Behandlungsmethoden zeigt und
termingerecht 4 Wochen vor dem Prüfungstermin bei der angegebenen Stelle
eingegangen ist.
Die Abschlussprüfung oder Teile davon können i. d. Regel einmalig wiederholt werden.
Ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung der eigenen Ausbildungsstaffel aufgrund Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen seitens des Teilnehmers nicht möglich, so ist die Prüfungsteilnahme nach Absprache mit dem Ausbilder, oder spätestens an der nächsten stattfindenden Prüfung möglich.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung muss innerhalb von 3 Jahren nach Ausbildungsbeginn erfolgt sein. Spätere Anmeldungen sind nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich. Die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „DIfHO® Huforthopäde / Huforthopädin vor der Anerkennung“ entfällt 1 Jahr nach der Zwischenprüfung.
Sollten vom/von der Auszubildenden auf Grund von Krankheiten, Schwangerschaften oder familiären Umständen Termine nicht wahrgenommen werden können, so besteht nach Absprache mit den zuständigen Leitern der Ausbildungsstandorte die Möglichkeit, die versäumten Termine in einer anderen Ausbildungsstaffel nachzuholen.
- 4 Vorzeitige Auflösung des Vertrages
Die Kündigungsfrist für die vorzeitige Auflösung des Vertrages beträgt 2 Monate, gilt für beide Vertragspartner und ist in schriftlicher Form einzureichen.
Die in diesen 2 Monaten enthaltenden Module müssen voll bezahlt werden,
da in diesem Zeitraum Verbindlichkeiten bestehen. Die Kündigungsfrist bleibt auch bestehen, wenn die Ausbildung aufgrund unvorhersehbarer äußerer Ereignisse pausieren muss, auf die der Ausbildungsgeber keinen Einfluss hat, z.B. Pandemien.
- 5 Adressenaustausch
Die/ Der Auszubildende erklärt sich damit einverstanden, dass ihre/ seine Adresse und Telefonnummer und E-Mailadresse an andere Mitteilnehmer weitergegeben werden kann, um die Bildung von Fahrgemeinschaften zu ermöglichen. Er erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass seine zur Verfügung gestellten persönlichen Daten für die schriftliche und/oder digitale Kommunikation zwischen dem DIfHO® und dem Ausbildungsteilnehmer genutzt werden können. Gegebenenfalls ist dieses ausdrücklich zu verneinen.
- 6 Rücktritt vom Vertrag
Die Huforthopädie Schule behält sich das Recht vor, bis 4 Wochen vor Beginn der Ausbildung vom Vertrag zurückzutreten, oder den Vertrag z.B. wegen mangelnder Teilnehmeranzahl oder unrichtiger Angaben im Ausbildungsvertrag zu stornieren.
- 7 Haftung der Huforthopädie Schule
Die Huforthopädie Schule haftet für Schäden, die durch das Verschulden der Huforthopädie Schule oder durch das Verschulden eines seiner Mitarbeiter dem/ der Auszubildenden entstehen sollten nur, wenn ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorgeworfen werden kann, diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet zu haben. Diese Haftungsbeschränkung bezieht sich nicht auf den Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Institutes oder seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Der Auszubildende übt seine Tätigkeit als Huforthopäde außerhalb der Ausbildungsmodule in alleiniger Verantwortung gegenüber dem Pferdebesitzer aus.
- 8 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien nur möglich, wenn der jeweils andere Vertragspartner der Abtretung vorher schriftlich zugestimmt hat. Die Huforthopädie Schule ist jedoch berechtigt, auch ohne Zustimmung des/ der Auszubildenden Zahlungsansprüche wegen offener, fälliger Ausbildungsgebühren zum Zwecke des Forderungseinzuges an ein Inkassounternehmen abzutreten.
- 9 Nebenabreden/ Schriftform/ Salvatorische Klausel
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im Übrigen aufrechterhalten. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll in diesem Fall eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- 10 Urheberrecht
Die Ausbildungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Genehmigung
weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
- 11 Endgültiges Zusammenkommen des Ausbildungsvertrags
Dieser Vertrag zwischen der Huforthopädie Schule und Bewerber wird gültig, sobald die Sicherungsgebühr nach Rechnungstellung vom Bewerber auf dem Konto der Huforthopädie Schule eingeht.
GGf. fordert die Huforthopädie Schule weitere Unterlagen an oder bittet zu einem Vorstellungsgespräch, bevor eine Rechnung verschickt wird, die den Vertrag schließt.
Postanschrift / Ansprechpartner:
Die Huforthopädie Schule
Jürgen von Grumbkow-Pfleiderer
Böhringsweiler 7
71577 Großerlach
Mobil: 0174/7668690 info@difho.de